
Das Sperrkonto ist der Standard-Finanzierungsnachweis für das Studentenvisum: Das Geld wird vor dem Visumantrag eingezahlt und nach der Einreise monatlich an Sie ausgezahlt. Es ist Ihr eigenes Geld – keine Gebühr.
Die Regeln in Kürze
- Richtwert: rund 11.904 € für ein Jahr (≈ 992 €/Monat) – Stand 2026; vor der Einzahlung immer den aktuellen Wert der Botschaft prüfen.
- Das Konto muss bei einem von den Auslandsvertretungen akzeptierten Anbieter geführt werden; Sie erhalten eine Sperrbestätigung für die Visaakte.
- Nach der Einreise wird das Konto aktiviert; mehr als der Monatsbetrag ist nicht abhebbar – kleinen Puffer auf einem normalen Konto einplanen.
- Überweisungsgebühren und Wechselkurse einkalkulieren: nie den exakten Mindestbetrag senden.
Alternativen
- Stipendium einer anerkannten Organisation.
- Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland mit ausreichendem Einkommen (Prüfung durch die Ausländerbehörde).
- Einkommensnachweise der Eltern reichen in der Regel NICHT.
Fehler, die Wochen kosten
- Exakter Mindestbetrag minus Bankgebühren = zu wenig auf der Bestätigung → Nachforderung.
- Konto zu spät eröffnet: Bestätigungen brauchen Zeit, Botschaften wollen aktuelle Dokumente.
- Name anders geschrieben als im Pass – immer exakt die Pass-Schreibweise verwenden.
Wir begleiten das Sperrkonto Schritt für Schritt – Anbieterwahl, Einzahlung, Bestätigung, Aktivierung. Fragen Sie uns, bevor Sie Geld überweisen.
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Alle Angaben ohne Gewähr; Beträge und Regeln können sich ändern. Über Anträge entscheiden ausschließlich Hochschulen und Behörden. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
