
Ohne Krankenversicherung keine Immatrikulation und kein Aufenthaltstitel. Welche Versicherung passt, hängt vom Status ab – und genau hier passieren die häufigsten (gut vermeidbaren) Fehler.
Die drei Arten
- Gesetzliche studentische Versicherung: Standard für eingeschriebene Studierende unter 30 – ca. 120–140 €/Monat (Stand 2026), voller Schutz, überall akzeptiert.
- Incoming-/Reiseversicherung: für die ersten Wochen, Sprachkurs- und Studienkolleg-Zeit – günstig, aber begrenzt. Eine Brücke, keine Lösung.
- Private Versicherung: für Ü30, Promovierende, Sonderfälle – sorgfältig vergleichen; der Rückweg in die GKV ist schwer.
Was Botschaft und Hochschule verlangen
- Visaakte: Nachweis für die Einreisezeit (Incoming meist akzeptiert).
- Immatrikulation: Nachweis der GKV oder Befreiungsbescheinigung.
- Aufenthaltstitel: Die Ausländerbehörde prüft, ob der Schutz zum Status passt.
In unserem Fahrplan ist die Versicherung Schritt 5 – passend zu Hochschule, Alter und Programm, damit sie beim ersten Mal akzeptiert wird.
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Alle Angaben ohne Gewähr; Beträge und Regeln können sich ändern. Über Anträge entscheiden ausschließlich Hochschulen und Behörden. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
