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VERSICHERUNG / INSURANCE · Stand 2026-09

Krankenversicherung für internationale Studierende

Gesetzlich, privat oder Incoming: Was für Immatrikulation und Visum nötig ist – und was es kostet (Stand 2026).

Krankenversicherung für internationale Studierende

Ohne Krankenversicherung keine Immatrikulation und kein Aufenthaltstitel. Welche Versicherung passt, hängt vom Status ab – und genau hier passieren die häufigsten (gut vermeidbaren) Fehler.

Die drei Arten

  • Gesetzliche studentische Versicherung: Standard für eingeschriebene Studierende unter 30 – ca. 120–140 €/Monat (Stand 2026), voller Schutz, überall akzeptiert.
  • Incoming-/Reiseversicherung: für die ersten Wochen, Sprachkurs- und Studienkolleg-Zeit – günstig, aber begrenzt. Eine Brücke, keine Lösung.
  • Private Versicherung: für Ü30, Promovierende, Sonderfälle – sorgfältig vergleichen; der Rückweg in die GKV ist schwer.

Was Botschaft und Hochschule verlangen

  • Visaakte: Nachweis für die Einreisezeit (Incoming meist akzeptiert).
  • Immatrikulation: Nachweis der GKV oder Befreiungsbescheinigung.
  • Aufenthaltstitel: Die Ausländerbehörde prüft, ob der Schutz zum Status passt.

In unserem Fahrplan ist die Versicherung Schritt 5 – passend zu Hochschule, Alter und Programm, damit sie beim ersten Mal akzeptiert wird.

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